Erhalten Medien in Deutschland Vorgaben, wie sie berichten dürfen?

By Team GeschichtsCheck, 3. Oktober 2016

Auf einen Blick

  • Die Pressefreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt, eine staatliche Zensur ist verboten und findet nicht statt
  • Vorgaben zur Berichterstattung wären schwer umsetzbar und ließen sich in der heutigen Medienwelt kaum geheim halten
  • Auch Journalistinnen und Journalisten müssen sich an das geltende Recht halten, ob sie das tun, kann vor Gericht öffentlich überprüft werden

Im Bild

Kevin Simpson [3], Television, Blur, Text von GeschichtsCheck, CC BY-SA 2.0

Kevin Simpson [3]Television, Blur, Text von GeschichtsCheck, CC BY-SA 2.0

Lesestoff

„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“1 Historisch betrachtet ist die im Grundgesetz festgeschriebene Pressefreiheit tatsächlich eine moderne Erfindung: In vielen deutschen Staaten des 18. bis 20. Jahrhunderts gab es eine strenge Zensur. Die Nationalsozialisten schalteten die Presse gleich und machten sie zum Werkzeug der Propaganda,2 auch in der Deutschen Demokratischen Republik wurden – wie in anderen totalitären Staaten bis heute – alle Medien unter staatliche Kontrolle gestellt.3

In der Bundesrepublik Deutschland hingegen versuchte man einen kompletten Neuanfang ohne staatliche Zensur. Heute belegt Deutschland in der „Rangliste der Pressefreiheit“, die von der Journalisten-Organisation „Reporter ohne Grenzen“ jedes Jahr aufstellt wird, den 12. von ingesamt 180 Plätzen.4 Zur Begründung heißt es in dem Bericht, in Deutschland würden Journalist*innen von Dritten immer wieder angefeindet und teilweise bedroht. Zudem seien sie nicht ausreichend vor einer Überwachung durch Polizei und Nachrichtendienste geschützt.5

Viele Journalist*innen haben jeden Tag Kontakt zu Politiker*innen, zum Beispiel bei Pressekonferenzen, Interviews oder auch vertraulichen Hintergrundgesprächen. Trotzdem wird längst nicht alles, was dort besprochen wird, sofort veröffentlicht. Bis zu einem gewissen Grad sind beide Gruppen voneinander abhängig: Medien können der Politik die Aufmerksamkeit eines großen Publikums bieten, sind aber andererseits an wichtigen oder exklusiven Informationen interessiert, über die zunächst nur die Politik verfügt.6

Gerade deshalb wären die Politiker*innen oder gar Regierungen schlecht beraten, Medien Vorgaben zu ihrer Arbeit machen zu wollen: Die Schlagzeile „Politiker*in versucht Einfluss auf Medien zu nehmen“ würde einen großen Skandal bedeuten, der sich – Pressefreiheit sei dank – kaum vertuschen ließe. Das bekannteste Beispiel für so einen Skandal ist die „Spiegel“-Affäre im Jahr 1962: Damals wurden Journalisten der Zeitschrift „Der Spiegel“ beschuldigt, Staatsgeheimnisse verraten zu haben (und von diesem Vorwurf letztlich entlastet).7 Heutzutage lassen sich Verstöße gegen die Pressefreiheit, Internet und Sozialen Netzwerken sei dank, kaum geheim halten.

Grundsätzlich gilt aber, dass sich auch Journalist*innen an allgemeine Gesetze halten müssen. Sie dürfen zum Beispiel niemanden grundlos beleidigen oder Gewaltdarstellungen veröffentlichen, die gegen den Jugendschutz verstoßen.8 . Ob eine Veröffentlichung gegen das Recht verstößt, wird im Zweifel vor einem öffentlichen Gericht verhandelt. Kritik – auch harte – am Staat, der Regierung oder anderen ist aber grundsätzlich erlaubt.

Besonders oft wird den Radio- und Fernsehsendern von ARD und ZDF unterstellt, „Vorgaben“ von oben zu erhalten. Tatsächlich war die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender lange Zeit umstritten. So wollte der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer noch eine Art Staatsrundfunk gründen. Dazu kam es allerdings nie. Das Bundesverfassungsgericht entschied in mehreren „Fernseh-Urteilen“, dass Radio und Fernsehen zwar von den Bundesländern organisiert und dafür Gebühren erhoben werden dürften, die Inhalte aber „staatsfern“ sein zu sein hätten: Der Einfluss der Politik müsse so gering wie möglich bleiben.9

Dennoch sind in den Rundfunkräten, die die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland beaufsichtigen, bis heute auch Politiker*innen Mitglied. Am Beispiel des ZDF-Verwaltungsrates entschied das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2014, dass höchstens ein Drittel aller Mitglieder aus der Politik kommen dürfen.10  Deren Einfluss auf die alltägliche Arbeit in den öffentlich-rechtlichen Redaktionen ist aber eher gering. Auch dort könnte sich Reporter*innen keine Vorschriften von der Politik machen lassen, ohne die eigene Glaubwürdigkeit zu riskieren.

Unabhängig davon haben die meisten Journalist*innen persönliche Überzeugungen, die sie dank Meinungs- und Pressefreiheit ungehindert verbreiten dürfen. Manche von ihnen wechseln aus dem Journalismus in die Politik, auch für den umgekehrten Weg gibt es viele Beispiele. Wenn Politiker*innen aber Journalist*innen beeinflussen wollten, wären „Vorgaben“ dennoch nicht das geeignete Mittel dazu.

  1. Grundgesetz, Art. 5, https://dejure.org/gesetze/GG/5.html [05.10.2016]. []
  2. Arnulf Scriba: Die NS-Propagada, in: DHM/Lebendiges Museum Online, 14.07.2015, https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/innenpolitik/propaganda [05.10.2016]. []
  3. Michael Meyen, Anke Fiedler: Blick über die Mauer: Medien in der DDR, in: Informationen zur politischen Bildung 309, 08.06.2011, http://www.bpb.de/izpb/7560/blick-ueber-die-mauer-medien-in-der-ddr [05.10.2016]. []
  4. Reporter ohne Grenzen (Hrsg.): Rangliste der Pressefreiheit 2015, https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Presse/Downloads/Ranglisten/Rangliste_2015/Rangliste_der_Pressefreiheit_2015.pdf [05.10.2016]. []
  5. Reporter ohne Grenzen (Hrsg.): Rangliste der Pressefreiheit 2015. Pressefreiheit in Deutschland, https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Presse/Downloads/Ranglisten/Rangliste_2015/150211_Nahaufnahme_Deutschland.pdf [05.10.2016]. []
  6. Jürgen Wilke: Funktionen und Probleme der Medien, 31.05.2012, http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verhaeltnisse-eine-sozialkunde/139163/funktionen-und-probleme [05.10.2016]. []
  7. Siehe http://www.spiegel-affaere.de [05.10.2016]. []
  8. Jürgen Wilke: Rechtliche Rahmenbedingungen der Medien, 31.05.2012, http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verhaeltnisse-eine-sozialkunde/139159/rechtliche-rahmenbedingungen [05.10.2016]. []
  9. Annette Hinz-Wessels/Regina Haunhorst: Fernsehen, in: Lebendiges Museum Online/DHM, 05.05.2003, http://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-modernisierung/bundesrepublik-im-wandel/fernsehen.html [05.10.2016]. []
  10. Bundesverfassungsgericht, Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014, Az. 1 BvF 1/11, http://www.bverfg.de/e/fs20140325_1bvf000111.html [05.10.2016]. []